Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Cleaning Experts Simanov

1 Vertragsbeginn

 

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen zwischen der Firma Cleaning Experts Simanov (CE) als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Änderungen in den jeweiligen Verträgen werden individuell geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages/Auftrages.

 


 

2 Geltungsbereich

 

Die Firma CE verpflichtet sich, auszuführende Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsverzeichnissen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.

 

 

3 Vertragsdauer/Kündigung

 

Der Vertrag wird auf bestimmte, abgesprochene Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich oder mündlich gekündigt werden. Handelt es sich um einen einmaligen Auftrag, beginnt die Vertragsdauer mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung und endet mit der Erledigung des Auftrages und der Bezahlung der für die erbrachte Leistung erstellten Rechnung. Firma CE behält sich das Recht vor, den mit dem Kunden - insbesondere für eine einmalige Leistung (z.B. eine Endreinigung) - geschlossenen Vertrag jederzeit und ohne Begründung einseitig aufzulösen bzw. zu kündigen.

 

 

4 Reinigungspersonal

 

a) Die Firma CE stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wir nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Die Firma CE lässt die Auftragsausführung in periodischen Abständen, während oder nach der Reinigung, durch eine speziell ausgebildete Person überprüfen.

 

b) Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke oder Schreibtische zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

 

 

5 Infrastruktur

 

a) Material und Geräte

Die Firma CE stellt die für die Auftragsausführung erforderlichen Materialien und Geräte. Es werden hochwertige und unschädliche Reinigungsmittel verwendet. Die Auffüllmaterialen, wie z.B. Seife, Toilettenpapier, Duftmittel, Abfallsäcke, Entsorgungsgebühren usw. sind im Preis nicht inbegriffen und werden, falls nichts anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt.

 

b) Abfalldeponie

Der Auftraggeber stellt für das Deponieren von Abfall alle nötigen Behälter zur Verfügung. Das Abfallmaterial wird in den im Auftragsobjekt vorhandenen Kehrichteimern, Plastiksäcken oder Container deponiert. Wenn die Entsorgung durch CE getätigt werden muss, wird diese separat verrechnet.

 

c) Energie

Der Auftraggeber stellt der Firma CE das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung.

 


6 Zahlung des Entgelts

 

a) Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen, Aufträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist (soweit nichts anderes vereinbart oder in der Rechnung aufgeführt) vor Ort in bar gegen Quittung zu bezahlen.

 

b) Bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers ist die Firma CE berechtigt, den Auftraggeber zu mahnen und dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 50.- anzurechnen sowie die Auftragsausführung bis zur Zahlung der fälligen Rechnung zu stoppen.

 


7 Preise

 

a) Die Preise werden individuell vereinbart und verstehen sich in CHF exkl. MwSt, da Firma CE im Jahr 2023 nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

 

b) Die Firma CE behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn dies infolge der Anhebung der obligatorischen Abgaben notwendig wird, insbesondere als Folge von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen oder Verfügungen des Bundes des Kantons sowie vom Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (Mindestsalär, Ferien, Versicherungen, berufliche Vorsorge, Steuern usw.).

 


8 Preisanpassungen

 

Die Preise basieren auf den aktuellen Lohn- und Lohnnebenkosten gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Reinigungsgewerbe und auf dem Landesindex der Konsumentenpreise. Der Auftragnehmer behält sich eine Preisanpassung vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lohnerhöhungen für das Personal, Erhöhungen gesetzlicher Sozialabzüge und Erhöhung der Kraftstoffpreise anzupassen. Allfällige Preisanpassungen werden dem Auftraggeber einen Monat im Voraus mitgeteilt und triffen frühestens vier Wochen nach Mitteilung in Kraft. Findet eine Veränderung der Verhältnisse mit Auswirkungen auf den Aufwand des Auftrages statt, wird ein neues Leistungsverzeichnis mit angepassten Preisen erstellt.

 

 

9 Mängel

 

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten bzw. Abnahme des Objekts gerügt werden und können nach der erfolgter Abnahme der Reinigungsarbeiten von der Firma CE nicht mehr berücksichtigt werden. Wird das gereinigte Objekt in Abwesenheit und ohne Wissen der Firma CE vom Auftraggeber oder dritten Personen vor der Abnahme der Reinigungsarbeiten betreten, so behält sich Firma CE das Recht vor, von jeglichen Garantien oder sonstigen Ansprüchen seitens Auftraggeber auf die erbrachte Leistungen zurück zu treten.

 

 

10 Haftpflicht

 

Der Auftragnehmer haftet für alle anlässlich der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch ihn oder seine MitarbeiterInnen verursachten Schäden in Höhe eines von ihm abgeschlossen Haftpflichtversicherungsvertrages. Die Schäden sind durch den Auftraggeber fachgerecht und ordnungsgemäss nachzuweisen und zu belegen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden Anweisungen der Firma CE nicht befolgt oder vom Auftraggeber persönlich nachbehandelt, so entfällt jede Gewährleistung der Firma CE gegenüber dem Auftraggeber. 

 

 

11 Personalabwerbung

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragsnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis während der Einstellungszeit und ein Jahr danach einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1/3 des jährlichen Umsatzes. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

 

12 Gerichtsstand

 

Verträge der CE unterliegen dem Schweizerischen Recht. Im Streitfall gilt als Gerichtsstand Kreuzlingen.